AGBs STS Design - Werbeagentur Ulm

1. Geltung

Die nachstehend geregelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen oder Werke (Grafikdesign, Webdesign, Programmierung, etc.) zwischen STS Design und ihrem Kunden. Die Einzelheiten jeder Auftragserteilung, insbesondere Fragen der Vergütung und der Lieferzeiten, bleiben einem Projekteinzelvertrag vorbehalten.
Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit die STS Design deren Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Etwaige Individualabreden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) gehen diesen AGB nur dann vor, wenn sie schriftlich abgefasst und von beiden Parteien schriftlich bestätigt sind. Dies  gilt auch für die Aufhebung oder Einschränkung des Schriftformerfordernisses.

2. Vertragsdauer und Kündigung

Bei zeitlich unbefristeten Dienstverträgen ist der Vertrag für beide Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Monats ordentlich kündbar. Bei zeitlich begrenzten Verträgen ist eine vorzeitige Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Bei Werkverträgen gilt § 649 BGB.

3. Fremdleistungen

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von STS Design abgeschlossen werden verpflichtet sich der Kunde, STS Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben.

4. Freigabe

Der Kunde hat die gelieferten Arbeitsergebnisse sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Arbeitsergebnisse zulässig. Anderenfalls gilt die Freigabe als erteilt. Die Freigabe darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen oder wegen nur unwesentlicher Mängel verweigert werden. 
Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen
etc. bestätigt der Kunde vollumfänglich deren Richtigkeit, insbesondere
von Texten, Bildern und multimedialen Inhalten. Für die freigegebenen Inhalte entfällt jede Haftung von STS Design.

5. Haftung und Gewährleistung

Bei einem Sachmangel ist STS Design nach ihrer  Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Als fehlgeschlagen gilt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung nach dem erfolglosen zweiten Versuch. STS Design kann die Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung verweigern, solange Zahlungen wegen anderer, unstreitiger Auftragsgegenstände noch offen sind. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund,  insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung  von  STS Design, einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist zur vertragsgemäßen Erfüllung durch STS Design zur Mitwirkung verpflichtet. Hierunter fallen insbesondere die Lieferung von Texten, Bildern, etc. sowie die ordnungsgemäße Prüfung von Entwürfen.

7. Fertigung von Entwürfen

Bereits die Anfertigung von Entwürfen und Reinzeichnungen, auch in der Akquisitionsphase, ist grundsätzlich kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung für Entwürfe und Reinzeichnungen auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (jeweils neueste Fassung) sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

8. Ausweitung der Nutzung

Werden die Auftragsgegenstände in größerem Umfang als vertraglich vorgesehen genutzt, so ist die Agentur berechtigt, nachträglich die
Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. Die im  Angebot
der STS Design genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Kunden.

9. Zahlung

Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann STS Design Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
Diese Rechte stehen STS Design auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Lieferbedingungen bei Drucksachen

Hat sich STS Design zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

11. Eigentumsvorbehalt

Die von STS Design  gefertigten Arbeitsergebnisse und sonstigen Waren,
insbesondere Layout oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von STS Design. Jede Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der Auftragssumme.

12. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Vorschläge, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. STS Design räumt dem Kunden an den von ihm ausgewählten Arbeitsergebnissen die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Im Übrigen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei STS Design. Soweit nichts anderes vereinbart wird, handelt es sich bei allen eingeräumten Nutzungsrechten um ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von STS Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber STS Design
unentgeltlich fünf einwandfreie ungefaltete Belege. STS Design ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

13. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Ulm. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.